Unsere Spezialgebiete decken alle relevanten globalen Instrumente ab, die zum Schutz der Menschenrechte eingesetzt wurden. Wir sind bereit und in der Lage, Rechtshilfe im Zusammenhang mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen auf regionaler / globaler Ebene zu leisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Rechtshilfe im Zusammenhang mit der Durchsetzung der folgenden internationalen Konventionen:
- Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- Das Übereinkommen gegen Folter
- Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen Frauen
- Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Die Konvention über die Rechte des Kindes
- Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
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