Internationaler Schutz der Menschenrechte

Unsere Spezialgebiete decken alle relevanten globalen Instrumente ab, die zum Schutz der Menschenrechte eingesetzt wurden. Wir sind bereit und in der Lage, Rechtshilfe im Zusammenhang mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen auf regionaler / globaler Ebene zu leisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Rechtshilfe im Zusammenhang mit der Durchsetzung der folgenden internationalen Konventionen:

  1. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
  2. Das Übereinkommen gegen Folter
  3. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen Frauen
  4. Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  5. Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  6. Die Konvention über die Rechte des Kindes
  7. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
  8. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

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